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Steuerbescheinigung
Ab dem 5. Februar jedes Jahres (Datum des Jahresabschlusses der SDJ für das abgelaufene Jahr) können Sie eine Steuerbescheinigung über die Beträge anfordern, die SDJ Ihnen während des abgelaufenen Jahres für Ihr(e) Kind(er) in Rechnung gestellt hat.
AB DEM 5. FEBRUAR JEDES JAHRES
NUR PER TELEFON: 027 327 33 20
Montag, Dienstag, Mittwoch: 13.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr