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Steuerbescheinigung

Ab dem 5. Februar jedes Jahres (Datum des Jahresabschlusses der SDJ für das abgelaufene Jahr)  können Sie eine Steuerbescheinigung über die Beträge anfordern, die SDJ Ihnen während des abgelaufenen Jahres für Ihr(e) Kind(er) in Rechnung gestellt hat.
 

AB DEM 5. FEBRUAR JEDES JAHRES
NUR PER TELEFON: 027 327 33 20   

Montag, Dienstag, Mittwoch: 13.30 bis 17.00 Uhr

Donnerstag:  9.00 bis 12.00 Uhr

SDJ – Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege
Rue de Lausanne 42 | 1950 Sitten
027 327 33 20 |

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